Cyberversicherung


In unserem Versicherungsprodukt Markel Pro Cyber ist der Geltungsbereich der Cyber-Versicherung weltweit. Somit gelten die IT Systeme, Programme und Daten der Versicherten weltweit versichert. Sollten die Mitarbeiter der Versicherten im Home Office, insbesondere wegen der Corona-Pandemie, mit den IT Systeme, z. B. Laptops, Drucker, Monitore, Programmen und Daten der Versicherten arbeiten oder mit privaten Geräten auf die Programme und Daten der Versicherten zugreifen, so gilt dies versichert. Daher ist unsere Haltung hier, dass sich durch die Arbeit im Home Office keine Gefahrenerhöhung ergibt. 


Jedoch müssen die Mindeststandards an IT-Sicherheit auch im HomeOffice eingehalten werden. Das bedeutet auch für den Arbeitsplatz im Home Office müssen folgende Sicherheitssysteme aktiv sein:


  • Anti-Virus-Schutz mit aktuellen Virendatenbanken (Hiervon ausgenommen sind die Betriebssysteme von Apple, Unix und Linux),
  • Firewalls an allen Übergängen in das Internet für stationäre IT-Systeme, z.B. im Heimrouter wie die Fritzbox,
  • regelmäßige (bis 1.000.000 € Umsatz mindestens wöchentliche, ab 1 .000.000 € Umsatz mindestens tägliche) Datensicherungen auf separierten Systemen oder Datenträgern (zum Beispiel NAS, externe Festplatte, separierter Server).


Haftpflichtversicherungen


In unsere Versicherungsprodukten zur Berufs-, Vermögensschadens- und Betriebshaftpflicht gilt es ebenfalls nicht als Gefahrenerhöhung, wenn Mitarbeiter von zuhause arbeiten.


Sachversicherung 


Wir sehen in einer voraussichtlich vorübergehenden Betriebsschließung aufgrund Corona – zum Beispiel wegen Allgemeinverfügung oder mangelnder Aufträge –  nur eine unerhebliche Gefahrerhöhung. 


Eine Anzeige der voraussichtlich vorübergehenden Betriebsschließung muss nicht erfolgen.