Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung ist 1 Monat vor Vertragsende. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch.

Bitte senden Sie uns hierzu eine Nachricht mit dem Namen des Versicherungsnehmers und der Vertragsnummer zu.

Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall eine Kündigungsbestätigung von uns. Eine Kopie der Bestätigung geht auch immer an den Versicherungsmakler


Für eine außerordentliche Kündigung vor Vertragsende benötigen wir einen Nachweis für den Risikofortfall des Versicherungsnehmers. 

Als Nachweis wird eine Gewerbeabmeldung, ein Angestelltennachweis oder eine Sterbeurkunde anerkannt.

Im Falle einer Insolvenz des Versicherungsnehmers, benötigen wir hierzu die entsprechende Information des Steuerberaters.

Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall eine Kündigungsbestätigung und eine Abrechnung zur Versicherungsprämie. Eine Kopie der Unterlagen geht auch immer an den Versicherungsmakler.